Allgemeine Geschäftsbestimmungen (AGB)

Allgemeine Verkaufs-, Liefer- und Dienstleistungsbedingungen der Brigel AG

1. Allgemeines

Für alle Angebote und Lieferungen gelten die nachstehenden allgemeinen Geschäftsbestimmungen.

Abweichungen und besondere Vereinbarungen bedürfen, um gültig zu sein, der schriftlichen Form.

Jegliche Haftung für leichte Fahrlässigkeit wird wegbedungen.

Veränderungen in den Verhältnissen des Käufers, die die Gefahr der Nichtbezahlung der Ware oder Dienstleistung in sich bergen, berechtigen uns zum sofortigen Rücktritt von allfälligen Liefer- und Leistungs-verpflichtungen.

Der Inhalt von Werbeprospekten und Katalogen sowie Angaben in technischen Unterlagen und Zusicherungen von Eigenschaften sind ohne ausdrückliche schriftliche Vereinbarung nicht verbindlich.

Die Lieferbarkeit der Waren durch den Hersteller bleibt vorbehalten. Montage- und Betriebsanleitungen sind lediglich dann im Lieferumfang enthalten, wenn solche vom Hersteller zur Verfügung gestellt werden.

Bei individuell hergestellten Sonderanfertigungen übernimmt der Käufer die Verantwortung für die Richtigkeit von Vorgaben (Zeichnungen, Masse etc.), welche von ihm zur Verfügung gestellt werden. Zur Vermeidung von Fehlern und Folgekosten sind diese Vorgaben immer schriftlich zu übermitteln. Sonderanfertigungen können nicht zurückgenommen werden und sind vom Umtausch ausgeschlossen.

Der Käufer nimmt zur Kenntnis, dass die Ausfuhr bestimmter Produkte (inkl. Software und Dokumentation), z. B. aufgrund der Art, des Verwendungszweckes oder des Bestimmungsortes, Beschränkungen und einer Genehmigung unterliegen kann.

Der Käufer verpflichtet sich, sämtliche anwendbaren Bestimmungen zu Exportkontrollen und Sanktionen, insbesondere diejenigen der Schweiz, der Europäischen Union, der Mitgliedstaaten der Europäischen Union sowie der USA, strikt zu beachten.

2. Umfang der Lieferpflicht

Aufträge, welche wir sofort ausführen, werden in der Regel nicht bestätigt. Ihre Ausführung erfolgt auf der Basis der gültigen Prospekt- oder Katalogangaben. Davon abweichende Abmachungen gelten nur, soweit sie schriftlich abgefasst wurden.

3. Preise

Die Preise verstehen sich in Schweizer Franken resp. in der jeweiligen Landeswährung. Davon abweichende Abmachungen gelten nur, soweit sie schriftlich abgefasst wurden. Sie sind bei nicht befristeten Angeboten und für Nachbestellungen freibleibend. Alle Kostenvoranschläge sind unverbindlich. Grundsätzlich kommt der zum Zeitpunkt der Lieferung gültige Preis, bei Engineering, Montage, Inbetriebsetzung und Wartung der zum Zeitpunkt der Erledigung des Auftrages gültige Ansatz zur Anwendung. Wir behalten uns vor, an gedruckten Preislisten und Katalogen und Prospekten jederzeit Änderungen vorzunehmen. Mindestbestellbetrag: Fr. 30.–. Alle Preise verstehen sich exklusive MwSt. Der Käufer hat innerhalb einer angemessenen Frist die Rechnung zu prüfen, Reklamationen zur Rechnungsstellung werden nach Ablauf der Zahlungsfrist nicht mehr berücksichtigt.

4. Fracht und Verpackung

Soweit nichts anderes vereinbart wird, gehen Porto- und Frachtspesen – ohne Verbindlichkeit für billigsten Versand – sowie die Verpackungskosten zu Lasten des Käufers. (EXW, Incoterms). Zusätzliche Kosten wie z.B. Zoll, Steuern, Transportversicherung gehen zu Lasten des Käufers. Die Verpackung wird grundsätzlich nicht zurückgenommen.

5. Lieferfristen

Die Lieferfrist beginnt mit dem Vertragsabschluss, frühestens jedoch nach Eingang aller vom Käufer benötigten Angaben und Unterlagen. Die angegebenen Lieferfristen gelten unter Vorbehalt unvorhergesehener Hindernisse. Insbesondere tritt eine angemessene Verlängerung der Lieferfrist ein, wenn höhere Gewalt, Krieg, Streik, behördliche Verfügungen, Betriebs- und Verkehrsstörungen, ausbleibende wichtige Materiallieferungen und dergleichen uns eine Einhaltung der Lieferfrist unmöglich machen. Eine Verspätung in der Auslieferung aufgrund solcher Ereignisse gibt dem Käufer kein Recht zum Vertragsrücktritt oder zur Stellung von Ersatzansprüchen.

6. Erfüllungsort und Transport

Erfüllungsort für unsere Vertragspflichten aus dem Kaufvertrag ist unser Domizil. Nutzen und Gefahr gehen mit Bereitstellung, spätestens mit Abgang der Lieferung ab Werk, Lager oder Werkstatt auf den Käufer über, selbst wenn die Lieferung franko oder unter ähnlicher Klausel oder einschliesslich Montage erfolgt. Alle Sendungen, auch Franko- oder Camion-Zustellungen, reisen ausnahmslos auf Gefahr des Käufers. Ohne gegenteiligen Bericht versichern wir jedoch im Interesse und auf Rechnung des Käufers alle Sendungen «Von Haus zu Haus» gegen allfällige Schäden.

7. Mängelrügen

Der Käufer hat die Lieferung sofort nach Erhalt oder nach Abschluss der im Zusammenhang mit der Lieferung notwendigen Arbeiten auf Vollständigkeit und Schäden zu prüfen und gegebenenfalls eine Tatbestandsaufnahme durch den Transporteur erstellen zu lassen. Beanstandungen wegen mangelhafter, unvollständiger oder unrichtiger Lieferungen oder Leistungen können wir nur berücksichtigen, wenn sie spätestens 8 Kalendertage nach Erhalt der Sendung bzw. nach Abschluss der Arbeiten schriftlich vorgebracht werden. Wir haften für Mängel nur im Rahmen der nachstehenden Garantiebestimmungen. Weitergehende Ansprüche sind auch bei rechtzeitiger Mängelrüge ausgeschlossen.

8. Umtausch

Umtausch und Rücknahmesendungen können nur nach vorgängiger Absprache und nicht später als 2 Wochen nach Erhalt der Ware akzeptiert werden. Wir behalten uns ausdrücklich vor, eine Rücknahme oder einen Umtausch abzulehnen. Dies gilt generell für Ware, die speziell für den betreffenden Kundenauftrag bei unserem Lieferanten/Hersteller beschafft werden musste oder sich nicht mehr im vollständigen, originalen Neuzustand oder sich nicht mehr in einer unbeschädigten Originalverpackung befindet. Bei individuell angefertigten sowie bei nicht lagermässig geführten und speziell für den Käufer beschafften Artikeln ist ein Rückgaberecht ausgeschlossen. Wir behalten uns vor, unseren Aufwand in Rechnung zu stellen bzw. nicht den vollen Rechnungsbetrag gutzuschreiben.

9. Garantie

Die Garantieleistung ist nach Erzeugnis Bereichen unterschiedlich. Für sämtliche Produkte gelten die jeweiligen Qualitäts- und Gewährleistungsbestimmungen der betreffenden Hersteller. Ausnahmen davon bedürfen der schriftlichen Form. Die Garantiezeit beginnt mit dem auf der Garantiekarte eingetragenen Verkaufsdatum oder, wenn keine Garantiekarte vorliegt, vom Tage der Lieferung an bzw. unsere Anzeige, dass die vorgenommenen Arbeiten fertiggestellt sind. Sie erlischt nach Ablauf der vereinbarten Frist oder, wenn der Käufer selbst oder durch Dritte ohne unsere Zustimmung Änderungen oder Reparaturen vornimmt. Durch eine Instandsetzung oder Ersatzlieferung wird die Frist nicht verlängert oder erneuert. Bei ausserordentlicher Beanspruchung, wie zum Beispiel bei Mehrschichtbetrieb, ermässigt sich die Garantiefrist jeweils entsprechend. Wir verpflichten uns, alle Teile, die während der Garantiefrist nachweisbar zufolge schlechten Materials oder mangelhafter Ausführung schadhaft oder unbrauchbar werden, so rasch wie möglich und nach unserer Wahl instand zu stellen oder zu ersetzen. Ersetzte Teile gehen in unser Eigentum über. Für alle unsere Lieferungen und Dienstleistungen ist die Haftung im Allgemeinen auf den Ersatz der fehlerhaften Ware beschränkt. Fracht, Verpackung, Aus- und Einbaukosten, Folgeschäden sowie etwaige Reisekosten gehen zu Lasten des Käufers. In Sonderfällen können wir jedoch die Ein- und Ausbaukosten sowie die Transport- und Servicespesen ganz oder teilweise übernehmen, soweit diese in einem angemessenen Verhältnis zu dem Wert des beanstandeten Erzeugnisses stehen. Jede weitergehende Haftung, insbesondere für direkte und indirekte Schäden, wird wegbedungen. Ein Anspruch auf Wandlung oder Minderung besteht nicht, es sei denn, dass wir nicht in der Lage sind, die Mängel zu beheben. Von der Garantieleistung ausgeschlossen sind natürlicher Verschleiss und Beschädigungen durch unsachgemässe Behandlung. Insbesondere haften wir nicht für Schäden durch ungenügende Wartung, Nichteinhaltung von Betriebsvorschriften, ungeeignete Betriebsmittel, unsachgemässe Fremdmontage, Veränderung des Zustandes oder der Betriebsweise unserer Erzeugnisse durch unsachgemässe Lagerung sowie klimatische oder sonstige Einwirkungen und anderer, von uns nicht abschätzbarer Einflüsse. Die Garantie erstreckt sich nicht auf Mängel, die auf Konstruktionsfehler oder der Wahl ungeeigneten Materials beruhen, sofern der Käufer trotz unserem vorherigen Hinweis die Konstruktion oder das Material vorgeschrieben hat. Garantie- und Funktionsleistungsansprüche hat der Käufer bei Auftragserteilung innerhalb der Garantiezeit unter Angabe des Inbetriebsetzungs- und Ausfalldatums oder, wo vorhanden, unter Vorlegung des ordnungsgemäss ausgefüllten Garantiescheines geltend zu machen.

10. Unter- und Überlieferungen

Bei Sonderanfertigungen behalten wir uns eine Unter- oder Überlieferung, die sich nach den Usancen unserer Lieferwerke richtet, vor.

11. Abrufaufträge

Lieferungen von Waren und Dienstleistungen auf Abruf sind ausdrücklich zu vereinbaren. Bezug und Fakturierung müssen längstens innert 12 Monaten ab ersten vereinbarten Liefertermin erfolgen.

12. Zahlungsbedingungen

Die Bezahlung des Kaufpreises erfolgt durch Begleichung der Rechnung resp. Vorauskasse bei ausländischen Erstkunden.  Bei Lieferung gegen Rechnung ist der Kaufpreis innerhalb von 30 Tagen ab Rechnungsstellung zu bezahlen. Erfolgt die Zahlung nicht innerhalb dieser Frist, gerät der Kunde in Verzug. Die Brigel AG mahnt im Verzugsfall den Kunden dreimal schriftlich. Folgende Gebühren werden mit der Mahnung der Forderung fällig: 1. Mahnung: kostenlos, 2. Mahnung: CHF 20.-, 3. Mahnung: CHF 30.-. Neben den Mahngebühren fallen zusätzliche Verzugszinsen in der Höhe von 5% p. a. ab Fälligkeit der Forderung an. Wird der ausstehende Betrag auch nach der dritten Mahnung nicht bezahlt, wird die Betreibung eingeleitet.

13. Eigentumsvorbehalt

Die von uns gelieferte Ware bleibt bis zu deren vollständigen Bezahlung unser Eigentum.

14. Datenschutz, Änderungen und Teilungültigkeit

Vom Käufer erhobene persönliche Daten werden vertraulich und mit der gebührenden Sorgfalt behandelt. Im Übrigen verweisen wir auf die Datenschutzerklärung auf unserer Website. Wir behalten uns vor, diese Geschäftsbedingungen bei Bedarf jederzeit anzupassen oder zu ändern. Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen dieser Geschäftsbedingungen oder des mit dem Kunden abgeschlossenen Liefervertrages berührt nicht die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen.

15. Anwendbares Recht, Gerichtsstand und Erfüllungsort für Zahlungen

Dieser Vertrag und die gesamten Rechtsbeziehungen der Parteien unterstehen schweizerischem Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG). Vorbehältlich zwingender gesetzlicher Bestimmungen gilt Männedorf, Schweiz, als Erfüllungsort und Gerichtsstand. Wir behalten uns in jedem Fall vor, den Käufer an seinem Sitz oder Wohnsitz zu belangen.

Stundenansätze und «Handling» von Support / Hilfestellung

Es gelten die folgenden Stundenansätze (Stand 01.01.2024):

Stundenansatz Spezialist:

Stundenansatz Service-Techniker:

Stundenansatz Reisezeit:

Km-Ansatz:

Reisespesen (Essen, Hotel):
(bei mehrtägigem Einsatz vor Ort)

CHF 195.00     (Installationen, Schulung, Workshops)

CHF 165.00     (Standard-Kalibrierung, Service, Reparaturen)

CHF 165.00

CHF 1.00 pro km

werden zum Selbstkostenpreis verrechnet

Handling von Support / Hilfestellung

Ab 30 Minuten wird der Kunde darüber informiert, dass zusätzlich benötigte Zeit verrechnet wird, wenn das Problem beim Kunden liegt.

Problemlösungen wegen offensichtlichen Programm-Fehlern oder Systemabsturz (Windows-Updates, Serverwechsel kundenseitig ausgenommen) werden von Brigel AG kostenlos angeboten.  

Bei Q-DAS Support, der sich als Produkte-Schulung herausstellt, ist dem Kunden eine Schulung anzubieten respektive wird der Kunde darüber informiert, dass dies nicht in der jährlichen Wartung inbegriffen ist und ab 30 Minuten zum Spezialisten-Ansatz verrechnet wird.

Hilfestellungen bei Schwierigkeiten nach Windows-Updates, Server-Wechsel kundenseitig etc. werden in Rechnung gestellt zum Spezialisten-Stundenansatz.

Der Zeitaufwand für die Installation von Q-DAS Subscription Lizenzen wird bis zu 30 Minuten von uns übernommen. Bei Mehraufwand wird eine Lösung mit dem Kunden abgeklärt, z.B. Kostenteilung, Verrechnung zum Selbstkostenpreis.